Ihre Plattform zur Kontaktaufnahme zu seriösen Züchtern

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Präambel und Zweck

Diehaustierseite.at, (in der Folge „DHS“), ist eine Internetplattform bzw ein Onlineportal (in der Folge „PLATTFORM“) für Inserate von registrierten, legitimierten Anbietern ab bzw mit einem Mindestalter von 18 Jahren (in der Folge „ANBIETER“). Die ANBIETER haben die Möglichkeit, lebende (Haus-)Tiere ihren Kunden (in der Folge „ENDKUNDE“) online zu präsentieren.

Auf der PLATTFORM wird die Möglichkeit geschaffen legale österreichische Züchter bzw. Anbieter/Züchter/Nutzer mit verantwortungsbewussten künftigen Tierbesitzern in Kontakt zu bringen.

Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem ANBIETER einerseits und DHS andererseits.

Diese AGB verdrängen etwaige AGB des ANBIETERS.

Klarstellend wird festgehalten, dass DHS in keinem Vertragsverhältnis mit dem ENDNUTZER steht. DHS haftet nicht für etwaige Leistungsstörungen im Verhältnis des ANBIETERS zum ENDNUTZER.

Zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet. Dies geschieht ohne Diskriminierungsabsicht.

Vertrags- und Geschäftssprache ist Deutsch.

2. Voraussetzungen für das Anbieten von Hunden und Katzen

Jeder ANBIETER muss zur Überprüfung durch DHS eine BH Meldungung oder Bewilligung nach § 31 TSchG oder die Bewilligung nach § 23 TSchG für die Landwirtschaft mit der Betriebsnummer LFBIS vor der Freischaltung eines Inserates vorlegen bzw. hochladen.

Die zum Verkauf angebotenen Tiere müssen ausschließlich aus Österreich stammen bzw. sich in Österreich befinden.

a) Jeder Anbieter muss einen Identitätsnachweis im Nutzerkonto hochladen.

b) Der Anbieter kann ab einem Mindestalter von 18 Jahren Inserate schalten/buchen.

c) Inserierte Tierbabys müssen aus Eigenzucht bzw. direkt vom Anbieter stammen und sich in Österreich und in dessen Besitz befinden. Das gilt auch für das jeweilige Muttertier.

d) Es dürfen nur Tiere entsprechend dem geltenden TSchG für Österreich angeboten werden (z.B.: Abgabe-Mindestalter und im augenscheinlich gesunden Zustand usw.).

e) Tiere dürfen ausschließlich zum Verkauf angeboten werden (Ausnahme Deckanzeigen).

f) Jeder Kaufvertrag kommt zwischen dem Anbieter/Verkäufer und dem Kunden/Käufer zustande.

g) Der Käufer von einem lebenden Tier muss, ohne Einwilligung der Eltern, ein Mindestalter von 16 Jahren haben.

h) Züchter werden auf der Internetplattform als gewerbliche Anbieter bezeichnet.

i) Der Abgabezeitpunkt in den Inseraten darf nicht vor dem gesetzlich geregelten Mindestalter der jeweiligen Tierart angegeben werden. Sowie Tierbabys die noch vom Muttertier abhängig sind. Mindestalter bzw. vollendete Lebenswochen z.B.: Chinchilla und Frettchen 10 Wo., Hunde/Welpen und Katzen/Kitten 8 Wo., Kaninchen 6 Wo., Mäuse, Ratten, Meerschweinchen und Hamster 4 Wo. Es ist gesetzlich verboten Tiere als Lebendfutter anzubieten (Ausnahme wirbellose Tiere).

j) Das Anbieten von Lieferungen oder Hauszustellungen lebender Tiere ist nicht gestattet (Ausnahme Großtiere wie z.B.: Pferde).

k) Das Anbieten von Tieren deren Verkauf gesetzlich verboten ist oder von Wildfängen ist auf DHS nicht erlaubt.

l) Das Anbieten zum Tausch, zur Verpachtung, zur Zuchtmiete oder für Wettkämpfe und dergleichen ist nicht erlaubt.

m) Internationale Deckanzeigen sind kostenpflichtig und erlaubt.

n) Kupierte Tiere dürfen nicht angeboten werden.

o) Es ist nicht gestattet lebende Tiere als z.B.: Weihnachtsgeschenk, Spielzeug für Kinder oder dgl. anzubieten und so zu präsentieren.

p) Inserate von Tierbabys bzw. Tieren der verschiedenen Kategorien sind für gewerbliche Anbieter und Landwirte kostenpflichtig.

q) Das Anbieten von Tierbabys bzw. Tieren unter einem Verkaufspreis von 100,- Euro pro Tier ist für Privatpersonen und Landwirte kostenlos (hier kommt eine gesetzliche Ausnahme zur Anwendung: Wenn der Verkauf nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt).

r) Privatverkäufe von größeren Tieren (Pferde, Rinder, Schafe usw.) sind möglich und teilweise kostenpflichtig.

s) Hundewelpen (bei bestimmten Hunderassen kann von Gendefekten wie z.B.: Blindheit, Taubheit, usw. ausgegangen werden) bei denen beide Elterntiere die Fellfarbe „Merle“ oder „Silber“ haben dürfen nicht inseriert werden.

t) Fotos beider Elterntiere müssen bei Hunden und Katzen im Inserat hochgeladen werden.

3. Funktionsweise

Der ENDKUNDE nimmt via Formular mit DHS Kontakt auf.

Jeder daraus resultierende Kaufvertrag oder andere Vereinbarung kommt zwischen dem ENDKUNDEN und dem ANBIETER zustande.

Klarstellend wird festgehalten, dass DHS in Bezug auf den Verkauf von Tieren oder Waren weder Vertragspartner des ANBIETERS noch des ENDNUTZERS ist. DHS ist auch kein Vermittler. DHS stellt lediglich die PLATTFORM auf technischer Ebene zur Verfügung. Einen Umsatz generiert DHS dadurch, indem ANBIETER ein Entgelt für die Positionierung auf der PLATTFORM bezahlen. Weiters können ANBIETER Dienstleistungen und Waren kostenpflichtig bewerben.

4. Angebot, Vertragsabschluss und Beginn der Zahlungspflicht

Durch die Registrierung als ANBIETER unter „Anbieterregistrierung“ auf der PLATTFORM und der Durchlauf des gesamten Anmeldevorgangs und der Ausfüllung der erforderlichen Daten gibt der ANBIETER ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit DHS ab. Durch dieses Angebot kommt noch kein Vertrag zustande. DHS ist grundsätzlich nicht verpflichtet dieses Angebot anzunehmen.

DHS wird dem ANBIETER den Zugang des Angebots unverzüglich elektronisch bestätigen (Registrierungsbestätigung).

Der Vertrag mit dem ANBIETER kommt jedoch erst dann zustanden, wenn das Angebot von DHS angenommen wird (Vertragsbestätigung). Die Annahme kann auch (konkludent) dadurch erfolgen, indem die Platzierung eines Inserates ermöglicht wird.

Die Informationspflichten nach § 9 Abs 1 und Abs 2 ECG gelten als abbedungen.

5. Nutzungsvoraussetzungen

Der ANBIETER ist verpflichtet, im Zuge der Geschäftsbeziehung wahre und vollständige Angaben zu machen und seine Daten stets aktuell zu halten. Er hat seine Daten vertraulich zu behandeln (dies betrifft insbesondere etwaige Log-In-Daten oder Passwörter). Sollte der ANBIETER den Verdacht eines Missbrauchs durch Dritte haben, hat er DHS unverzüglich davon zu informieren.

Das Anlegen mehrerer Nutzerkonten bei DHS pro Anbieter/Züchter/Nutzer ist untersagt.

Die Angabe unrichtiger oder veralteter Daten (insbesondere die Bewilligung nach § 31 TSchG) ist streng verboten und wird straf-, zivil-, und verwaltungsstrafrechtlich verfolgt. Alle Angaben und Einträge vom ANBIETER im Nutzerkonto und in den Inserattexten müssen wahrheitsgemäß gemacht und den richtig Kategorien zugeordnet werden. Die beigefügten Fotos müssen das/die angebotene/n Tier/e oder Produkt/e zeigen (das Verwenden von Fake- oder Symbolfotos ist nicht gestattet). Die Verantwortlichkeit unterliegt dem ANBIETER.

Der ANBIETER hat alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die technische Bereitstellung der PLATTFORM gefährden oder beeinträchtigen (inklusive Cyber-Attacken) könnten. Ein derartiges Verhalten wird rechtlich verfolgt.

Ein Scraping oder Web-Scraping der PLATTFORM ist verboten.

Der ANBIETER hat geeignete Vorkehrungen zu treffen um die PLATTFORM vor dem unbefugtem Zugriff Dritter zu schützen.

Es liegt in der Verantwortung des ANBIETERS die erforderliche elektronische Infrastruktur (stabile Internetverbindung sowie Hard- und PLATTFORM-Infrastruktur) für den Betrieb der PLATTFORM zu schaffen. DHS treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- und Beratungspflichten.

Es obliegt dem ANBIETER, die Kompatibilität (also die Interaktionsfähigkeit mit der bestehenden Soft- und Hardwareinfrastruktur des ANBIETERS) und den Funktionsumfang der PLATTFORM vor deren entgeltlicher Nutzung zu überprüfen. DHS treffen diesbezüglich keine Aufklärungs- oder Beratungspflichten.

6. Eidesstattliche Erklärung

Bei der Registrierung auf der PLATTFORM erklärt der ANBIETER wie folgt:

Ich persönlich bin ANBIETER und erkläre eidesstattlich, wenn ich Tierbabys und Tiere einer gesetzlich meldepflichtigen Art (z.B.: Hunde, Katzen usw.) anbiete, dass ich ein behördlich gemeldeter Züchter mit entsprechender gültiger Genehmigung bin. Alle Angaben zu meiner Person wurden wahrheitsgemäß im Nutzerkonto abgespeichert.

7. Vorgaben an Inserate

Der ANBIETER verpflichtet sich dazu, dass er beim Hochladen von Informationen auf der PLATTFORM sämtliche gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Urheberrecht und Datenschutzrecht, beachtet.

8. Rankings (Art 5 Abs 2 P2B-VO)

Die Platzierung der Inserate auf der PLATTFORM erfolgt nach folgenden Kriterien: Der ANBIETER wird nach dem Zeitpunkt der Aktualität gereiht. Dass bedeutet, dass die jüngsten Inserate am höchsten gerankt werden.

Achtung: ANBIETER haben die Möglichkeit, durch ein höheres Entgelt an DHS besser gerankt zu werden.

9. Gewerbliche Angebote von Tierzubehör, Dienstleistungen und Futter

Für das gewerbliche Anbieten von Tierzubehör, Dienstleistungen und Futter gilt:

a) Gewisse Daten offiziell eingetragene Gewerbetreibende bzw. von Firmen mit sind auf DHS nicht anonymisiert bei der Bewerbung von Dienstleistungen und Produkten.

b) Das Anbieten von Tierzubehör, Futter und Dienstleistungen ist für gewerbliche Anbieter/Nutzer kostenpflichtig.

c) Der Anbieter/Nutzer muss seine Stammdaten, die Gewerbeberechtigung und einen Identitätsnachweis hochladen.

d) Das Anbieten von Futtermittel, Lohnarbeiten und Geräteverkauf ist für Landwirte kostenpflichtig.

e) Landwirte müssen die Stammdaten, einen Identitätsnachweis und die Betriebsnummer LFBIS im Nutzerkonto hochladen.

f) Alle seriösen Inserate von Landwirten die zum Thema „Haustier als Familienmitglied“ passen sind willkommen und erlaubt z.B.: „Urlaub am Bauernhof“.

g) Alle seriösen, gewerblichen Inserate die zum Thema „Haustier als Familienmitglied“ passen, sind willkommen und erlaubt.

h) Manipulationen (z.B.: gefakte positive Bewertungen) sind verboten und gelten als Verstoß gegen die AGBs.

Es obliegt in der Verantwortung des ANBIETER, allenfalls eine Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit dem ENDNUTZER zu vereinbaren.

10. Zahlungsmodalitäten

Die konkret zu zahlenden Preise sowie die Dauer der Dienstleistung von DHS richtet sich nach dem vom ANBIETER ausgewählten Leistungspaket. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Laufzeit eines Inserates 90 Tage. In dieser Zeit kann der ANBIETER jederzeit Aktualisierungen vornehmen und Fotos austauschen oder begrenzt ergänzen. Alle Daten bleiben im Hintergrund gespeichert und können für eine Verlängerung vom ANBIETER wieder aktiviert werden. Eine Inseratlöschung kann ebenfalls vom ANBIETER vorgenommen werden.

Das Entgelt für den Bezug des Leistungspaketes ist zur Gänze im Voraus zu entrichten. Die Preise werden transparent auf der PLATTFORM ausgewiesen. Die auf der PLATTFORM angeführten Preise verstehen sich in EUR und beinhalten alle Steuern. Im Zweifel ist die Umsatzsteuer noch nicht inkludiert. Es gelten jeweils die im Bestellzeitpunkt angeführten Beträge. Die Festsetzung der Preise obliegt der DHS.

Ein einmal geleistetes Entgelt kann nicht mehr zurückverlangt werden.

Die Forderungen von DHS werden, sofern technisch möglich, automatisch am Tag des Vertragsabschlusses abgebucht und fällig. Der ANBIETER hat dafür zu sorgen, dass am Tag der Fälligkeit, ausreichende Mittel auf dem von ihm angeführten Zahlungskonto verfügbar sind.

Im Falle eines Zahlungsverzuges von mehr als 14 Tagen ist DHS dazu berechtigt, ihre Leistung gegenüber dem ANBIETER zurückzubehalten und das Benutzerkonto zur PLATTFORM ohne gesonderte Ankündigung zu sperren und/oder löschen. Ein dadurch dem ANBIETER, oder Dritten entstehender Schaden, kann nicht zu Lasten von DHS geltend gemacht werden.

Sofern die Forderungen nicht binnen vierzehn Tagen bezahlt werden, wird DHS den gesetzlich zulässigen Verzugszins im Sinne des § 456 UGB ab dem Tag der Fälligkeit verrechnen. Für Mahnschreiben kann ein Aufwandsersatz von EUR 40,00 pro Mahnschreiben in Rechnung gestellt werden. DHS bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein höherer Schaden oder Aufwand eingetreten ist.

DHS ist berechtigt Preisanpassungen vorzunehmen. Diese werden dem ANBIETER mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten zur Kenntnis gebracht. Dies kann auch im Wege einer E-Mail erfolgen. Der ANBIETER hat in diesem Fall das Recht, den Vertrag zum nächsten Kündigungstermin zu kündigen. Nimmt der ANBIETER weiterhin die Dienstleistungen der DHS in Anspruch, ist dies als Zustimmung zur Preisanpassung zu qualifizieren. Als Referenzwert gilt der auf der Website der Statistik Austria veröffentlichte österreichische Verbraucherpreisindex am Tag des Vertragsabschlusses.

11. Werknutzungsbewilligung

DHS erteilt dem ANBIETER die nicht ausschließliche, zeitlich, inhaltlich und örtlich für die Zwecke des Geschäftsverhältnisses beschränkte Werknutzungsbewilligung (im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG) die PLATTFORM zu nutzen.

Ausdrücklich wird festgehalten, dass DHS die Inhaberin sämtlicher Werknutzungsrechte an von ihr geschaffenen Werken ist und bleibt, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde.

Eine Unter- bzw Weiterlizenzierung ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von DHS zulässig.

Alle auf der PLATTFORM zugänglich gemachten Inhalte genießen immaterialgüterrechtlichen Schutz. Jede nicht vom gegenständlichen Vertragszweck gedeckte Nutzung kann zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden. Kennzeichnungen der PLATTFORM, insbesondere Urheberrechtsvermerke, Marken, Seriennummern oder ähnliches dürfen nicht entfernt, verändert oder unkenntlich gemacht werden.

12. Zurverfügungsstellungspflicht

DHS ist dazu verpflichtet, dem ANBIETER für die Dauer des Vertragsverhältnisses die PLATTFORM zur Verfügung zu stellen.

Unbeschadet dessen ist DHS dazu berechtigt, Wartungsarbeiten an der PLATTFORM vorzunehmen.

DHS verpflichtet sich zu einer Verfügbarkeit der PLATTFORM von 95% pro Jahr. Nicht in diese Verfügbarkeit eingerechnet werden Wartungsarbeiten, Cyber-Angriffe und Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt.

13. Änderungsrecht

DHS behält sich das Recht vor, ihre Dienstleistung zu ändern oder auszutauschen. Ein Anspruch auf Beibehaltung eines bestimmten Zustandes besteht nicht.

Der ANBIETER ist berechtigt, Änderungen an der PLATTFORM vorzuschlagen („Customizing“). DHS ist nicht verpflichtet, diesen Änderungswünschen nachzukommen.

DHS ist berechtigt, ein gesondertes Entgelt für die Umsetzung der Änderungswünsche in Rechnung zu stellen.

Die urheberrechtlichen Verwertungsrechte an diesen Änderungen stehen alleine und exklusive DHS zu, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. DHS wird jedoch dem ANBIETER eine Werknutzungsbewilligung im Sinne des § 24 Abs 1 erster Satz UrhG an diesen Änderungen für die Dauer des Vertragsverhältnisses erteilen.

14. Mitwirkungspflichten

Der ANBIETER ist verpflichtet, im für die Nutzung der PLATTFORM erforderlichen Umfang mitzuwirken. Aus einem Versäumnis dieser Mitwirkungspflichten können der DHS keine Nachteile erwachsen.

15. Leistungsstörungen

Sofern DHS aus Gründen, welche nicht in ihrer Sphäre gelegen sind (zB Stromausfall, höhere Gewalt, Cyber-Attacken, Epidemie, Probleme bei 3rd-Party-PLATTFORM), die PLATTFORM temporär nicht zur Verfügung stellen kann, bleiben die (vollständigen) Entgeltpflichten des ANBIETERS davon unberührt.

16. Haftung für Schadenersatz und Gewährleistung

Die Haftung der DHS für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Die Haftung ist generell der Höhe nach beschränkt auf den bisher durch den ANBIETER an DHS geleisteten Auftragswert.

Die Haftung von DHS für entgangenen Gewinn des ANBIETERS ist ausgeschlossen.

DHS haftet nicht für 3rd-Party-Software und/oder PLATTFORM-Elemente (Plug-Ins, Bibliotheksdateien) die nicht von DHS freigegeben wurden. Ebenso haftet DHS nicht für vom ANBIETER selbst programmierte PLATTFORM-Elemente (Plug-Ins).

Für die Rechtmäßigkeit oder die Richtigkeit der vom ANBIETER eingestellten Inhalte ist ausschließlich der ANBIETER verantwortlich. DHS trifft keine Verpflichtung die vom NUTZER veröffentlichten Inhalte zu überwachen oder zu forschen, ob eine rechtswidrige Tätigkeit vorliegt (§ 18 Abs 1 ECG).

DHS übernimmt keine Haftung für eine gesetzwidrige (insbesondere, aber nicht ausschließlich, im Sinne der DSGVO) Implementierung und/oder Nutzung der PLATTFORM im Verhältnis des ANBIETERS gegenüber den ENDKUNDEN.

Die Abwicklung der Bezahlung und des Paketversandes von angebotener Gebrauchtware liegt nicht in der Verantwortung von DHS und DHS übernimmt keinerlei Gewähr oder Garantie.

17. Schad- und Klagloshaltung

Sollte DHS aufgrund der rechtswidrigen Nutzung der PLATTFORM durch den ANBIETER von einem Dritten in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der ANBIETER die DHS auf erste Aufforderung schad- und klaglos zu halten.

18. Beiziehung von Subunternehmern

DHS kann sich für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Subunternehmer bedienen.

19. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

DHS ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. DHS wird den ANBIETER über solche Änderungen durch Zusendung der geänderten Geschäftsbedingungen an die ihm zuletzt bekannt gegebene E-Mail-Adresse informieren. Der ANBIETER hat das Recht, dieser Änderung zu widersprechen. Erfolgt binnen 21 Tagen ab Zusendung dieser Änderung kein Widerspruch des ANBIETERS, ist von einer konkludenten Zustimmung zur Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auszugehen.

20. Datenschutz und Wahrung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen

Die Weitergabe von Daten und Informationen an die jeweiligen erforderlichen Geschäftspartner ist im zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses, gesetzlicher Verpflichtungen sowie berechtigter Interessen (Art 6 Abs 1 lit b, c, f) erforderlichen Ausmaß erlaubt. Ansonsten ist DHS und der ANBIETER wechselseitig verpflichtet, über die mit dem anderen in Zusammenhang stehenden Umstände und Daten, in deren Kenntnis sie aufgrund der vorliegenden Geschäftsbeziehung gelangen, Verschwiegenheit zu bewahren und insbesondere das Datengeheimnis einzuhalten. Diese Verpflichtungen zum Daten- und Geschäftsgeheimnis gelten auch über das Vertragsverhältnis hinaus. DHS und der ANBIETER verpflichten sich weiters, ihre Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen in diesem Sinn zu belehren und anzuweisen.

Die Vertragsparteien verpflichtet sich weiters dazu, wechselseitig offengelegte Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse angemessen im Sinne des 26b Abs 1 Z 3 UWG zu schützen.

DHS macht darauf aufmerksam, dass Daten des ANBIETER für Werbezwecke aufgrund berechtigter Interessen verarbeitet werden können (Art 6 Abs 1 lit f DSVO). Der ANBIETER kann dieser Datenverarbeitung ausdrücklich widersprechen (Art 21 Abs 2 DSGVO).

21. Dauer des Vertragsverhältnisses

Das Vertragsverhältnis mit dem ANBIETER richtet sich nach dem vom ANBIETER gewählten Paket und endet automatisch mit Zeitablauf.

DHS trifft, abgesehen von gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (im Sinne des § 212 UGB bzw §132 BAO), keine Verpflichtung, Daten, welche über die PLATTFORM gewonnen wurden, über das Vertragsverhältnis hinaus zu speichern.

22. Sperrung des Zugangs zur PLATTFORM (Art 3 Z 1 lit c P2B-VO)

Sofern DHS berechtigten Grund zur Annahme hat, dass der ANBIETER, oder einer seiner ENDNUTZER, die PLATTFORM auf rechtswidrige Art und Weise verwendet, ist DHS berechtigt, den Zugang zur PLATTFORM unverzüglich, und ohne vorherige Ankündigung, zu sperren. Die Möglichkeit weiterer Rechtsbehelfe bleibt dadurch unbenommen. Sollte einem ENDNUTZER durch die Sperrung des Vertragsverhältnisses ein Schaden entstehen, kann DHS dafür nicht haftbar gemacht werden, es sei denn, diese Sperrung war offensichtlich unbegründet.

23. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diesem Vertragsverhältnis liegt österreichisches Recht zugrunde und gilt dieses als vereinbart. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) sowie von Verweisungsnormen ist ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht in Schärding, Österreich.

Um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, bietet DHS an, Streitigkeiten vor einem unparteiischen und unabhängigen Mediator zu regeln (Art 10 P2B-VO).

Erfüllungsort ist Schärding, Österreich.

24. Sonstiges

Falls ein Teil dieser Bedingungen unwirksam sein sollte, wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bedingung soll durch eine solche wirksame Bedingung ersetzt werden, die dem aus der Vereinbarung erkennbaren Willen beider Vertragsparteien wirtschaftlich möglichst nahekommt.

Abänderungen dieser Bedingungen sowie Ergänzungen zu diesen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart und gezeichnet sind, es sei denn, es wurde etwas Gegenteiliges vereinbart (zum Beispiel Punkt 19).

DHS empfiehlt dem ANBIETER diese AGB dauerhaft zu speichern.

(Februar 2023)

Informationen gemäß § 5 ECG, § 25 MedienG und § 14 UGB:

Uschi Kasbauer

Zoofachhandel und Ankündigungsunternehmen

A-4760 Raab, Bründlallee Nr. 9, Österreich

office@diehaustierseite.at

+43 676 37 83 920

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU 68362568

Aufsichtsbehörde: Bezirksverwaltungsbehörde Schärding

Mitglied der Wirtschaftskammer

Unternehmensgegenstand: https://www.wko.at/

Blattlinie gemäß § 25 Abs 4 MedienG: Informationen rund um das Thema Haustiere

Berufsrecht: RIS: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10007517

TSchG: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20003541

Es wird auf die Möglichkeit einer Streitbereinigung im Wegen einer Online-Streitbeilegungsplattform (Art 14 Abs 1 S 1 ODR-VO) (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE) und nationaler Verbraucherschlichtungsstellen hingewiesen. Die DHS ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit.

Urheber: Rechtsanwalt Dr. Tobias Tretzmüller, LL.M., www.digital-recht.at

Eine Kopie dieser AGB, oder auch nur Teile davon, bedarf der Zustimmung des Urhebers